Ratgeber zum Insolvenzrecht
Beiträge zu Fragen, die in der Beratung immer wieder aufkommen. Sie erläutern die Rechtslage allgemein und verweisen auf die Vorschriften; Ihren Einzelfall prüfen wir gesondert.
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Kaufinteressenten ·
Gegenstände aus Insolvenzverfahren kaufen: Rechtslage und Ablauf
Wer Gegenstände aus einem Insolvenzverfahren verkauft, wie die Festpreise entstehen, was Sie vorab online prüfen können und wie eine Anfrage bis zum Kaufvertrag abläuft.
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Privatpersonen ·
Selbstständig bleiben trotz Insolvenz: die Freigabe nach § 35 Absatz 2 InsO
Wie Einzelunternehmer und Freiberufler im Insolvenzverfahren weiterarbeiten: Regelinsolvenz, Freigabe durch den Verwalter nach § 35 Absatz 2 InsO, Zahlungen nach § 295a InsO und Restschuldbefreiung.
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Unternehmen und Organe ·
Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz der GmbH: Nachrang, Anfechtung und Rangrücktritt
Warum Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz der GmbH nachrangig sind und wann der Verwalter Rückzahlungen nach § 135 InsO anfechten kann, dazu die Anforderungen an einen Rangrücktritt für die Überschuldungsprüfung.
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Privatpersonen ·
Insolvenzgeld: Was Beschäftigte bei der Insolvenz ihres Arbeitgebers wissen sollten
Die Agentur für Arbeit ersetzt offenen Nettolohn der letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis, wenn der Antrag binnen zwei Monaten gestellt wird (§ 165 und § 324 Absatz 3 SGB III).
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Gläubiger ·
Kunde insolvent: Was Lieferanten und Auftragnehmer jetzt tun sollten
Hat ein Kunde Insolvenzantrag gestellt, entscheiden die Befugnisse des vorläufigen Verwalters und nach der Eröffnung das Wahlrecht nach § 103 InsO, ob Lieferanten aus der Masse bezahlt werden oder nur die Quote erhalten.
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Unternehmen und Organe ·
Zahlungsunfähig oder überschuldet? Die Insolvenzgründe richtig einordnen
Wann eine Liquiditätslücke zur Zahlungsunfähigkeit wird und wie die Überschuldung in zwei Stufen geprüft wird: die Insolvenzgründe der §§ 17 bis 19 InsO aus Sicht der Geschäftsleitung.
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Ihr erstes Gespräch
Beschreiben Sie in wenigen Sätzen, worum es geht. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zu den laufenden Fristen und nennen Ihnen vorab, was das Erstgespräch kostet.